Das Kirchenasyl hat in der Geschichte eine lange Tradition, in Deutschland aber keine rechtliche Grundlage mehr. Das Kirchenasyl als „ultima ratio“ will Asylbewerber/innen vorübergehend einen geschützten Raum bieten, um Gefahr an Leib und Leben, drohende Menschenrechtsverletzungen oder unzumutbare Härten abzuwenden.
Neben der rechtlichen Unterstützung durch einen Fachanwalt ist für ein Kirchenasyl ein großer Unterstützerkreis unabdingbar und außerdem eine Beratung durch die Fachstelle Kirchenasyl im Katholischen Büro Bayern erforderlich.
Zur Orientierung hat die Deutsche Bischofskonferenz eine Handreichung zum Thema Kirchenasyl herausgegeben.