- Solange nicht eindeutig geklärt ist, dass Sicherheit und Würde bei der Rückkehr gewährleistet sind, müssen Abschiebungen nach Afghanistan bundesweit ausgesetzt werden.
- Ein bundesweiter Abschiebungsschutz muss nach Auffassung des Deutschen Caritasverbandes auch Straftäter(innen), Gefährder und Menschen, die eine Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung verweigert haben, umfassen, sofern ihnen eine unmenschliche Behandlung im Zielstaat droht.
- Eine neue Einschätzung der Gefahrenlage durch das Auswärtige Amt muss Erkenntnisse von unterschiedlichen staatlichen und auch nichtstaatlichen Quellen berücksichtigen und diese umfassend würdigen.
- Sofern die Gefahr besteht, dass Abschiebungen von anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus stattfinden, sofern Afghan(inn)en zuvor auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung dorthin rücküberstellt wurden, müssen Rücküberstellungen in diese Mitgliedstaaten ebenfalls ausgesetzt werden.
Der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Dr. Neher, hat zu diesem Thema unlängst bei einer Pressekonferenz von Caritas international ein Statement abgegeben, das auf der Homepage von Caritas international: www.caritas-international.de nachzulesen ist.