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Kirchliche Vertreter protestieren gegen Verschärfung der Kirchenasyl-Regeln

Würzburg/Berlin (POW) Gegen die seit August 2018 gültige Verschärfung der Kirchenasyl-Regeln haben zahlreiche Klöster, Gemeinschaften und kirchliche Einrichtungen der katholischen und der evangelischen Kirche aus Unterfranken in einem offenen Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer und die Innenminister der Länder protestiert.

Sie fordern die sofortige Rückkehr zum bis Juli 2018 „erfolgreich erprobten Vorgehen zwischen Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Basis der Vereinbarung vom Februar 2015“. „Oberste Priorität im Umgang mit Geflüchteten muss der Artikel eins unseres Grundgesetzes haben“, heißt es in dem Schreiben.

Erstunterzeichner sind das Augustinerkloster Würzburg, die Communität Casteller Ring, Provinzialminister Bruder Bernhardin Seither von den Franziskaner-Minoriten, Generaloberin Schwester Dr. Katharina Ganz von den Oberzeller Franziskanerinnen, Professor Dr. August Stich, Vorsitzender des Missionsärztlichen Instituts, die ökumenische Arbeitsgemeinschaft Kirchenasyl Würzburg, der Ökumenische Asylkreis Würzburg, Generaloberin Schwester Rita-Maria Käß von den Ritaschwestern, Generaloberin Schwester Monika Edinger von den Erlöserschwestern und der Würzburger Flüchtlingsrat. Die Liste setzt sich fort mit dem evangelischen Hochschulpfarrer Ralph Baudisch, dem stellvertretenden evangelisch-lutherischen Dekan Max von Egidy, Bruder Abraham Sauer von der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, Professor Dr. Mirjam Schambeck, Leiterin der Franziskanerinnen, und Elisabeth Wöhrle, Referentin der Katholischen Hochschulgemeinde und Begleitung des Arbeitskreises Asyl.

„In der Begleitung von Schutzsuchenden in Würzburg erleben wir verstärkt, wie die physische und psychische Gesundheit von Geflüchteten, die Achtung ihrer Menschenwürde und damit auch die Wahrung der Menschenrechte gefährdet sind“, heißt es in dem offenen Brief. Die Verschärfung der Regelung zum Kirchenasyl habe zur existentiellen Gefährdung von schutzbedürftigen Menschen geführt, betonen die Unterzeichner und belegen das mit konkreten Beispielen aus der Praxis. Was allen Kirchenasylen zugrunde liege, sei die existentielle Notsituation von Menschen, die besonderen Schutz brauchen. „Diesem Schutzbedürfnis Geltung zu verschaffen, ist Ausdruck unseres Glaubens an Gott, der die Menschen liebt und damit auch zum Handeln in Solidarität aufruft. Was wir jedoch im Umgang des Staates mit dem Kirchenasyl erleben müssen, ist im Gegenteil die Entmenschlichung und Entsolidarisierung staatlichen Handelns.“

Die 2018 vollzogenen Änderungen im Umgang mit den Kirchenasylen entbehren in den Augen der Unterzeichner der rechtlichen Grundlage. „Dies gilt im Besonderen für die Verlängerung der Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate.“ Kirchenasyl sei kein Untertauchen. Dennoch würden nach Ablehnung des Dossiers durch das BAMF Menschen als flüchtig angesehen, obwohl deren Aufenthalt der Behörde bereits bei Eintritt in das Kirchenasyl unverzüglich gemeldet und nicht verändert worden sei. „Dadurch werden Kirchenasylgäste und Schutzgewährende kriminalisiert.“ Bei der Prüfung der Härtefalldossiers finde in der Regel keine inhaltliche Prüfung des einzelnen Härtefalls anhand menschenrechtsorientierter Kriterien mehr statt, auch humanitäre Notsituationen würden faktisch nicht berücksichtigt.

Deswegen fordern die Unterzeichner des Briefs, die Überstellungsfrist im Dublinverfahren für im Kirchenasyl befindliche Geflüchtete bei sechs Monaten zu belassen. Die erneute Prüfung der Dossiers solle durch eine „unbefangene Instanz, ähnlich einer Härtefallkommission“ erfolgen. Außerdem sollten das Kirchenasyl und die Menschen, die es verantworten, entkriminalisiert werden. „Wir bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Brief, gerne auch mit ausführlicher Darlegung ihrer Position“, endet der Brief.